Radierwerkstatt mit 2 Druckmaschinen für sämtliche Tiefdrucktechniken, Walzenbreiten 40 und 80 cm

Lithografiewerkstatt mit Steindruckpresse  
65/100 cm

Neue Medien in Zusammenarbeit mit der kommunalen Medienzentrale der Stadt Passau
Computerwerkstatt mit Scanner, S/W-Laserdrucker und Tintenstrahl-Farbdrucker

Siebdruckwerkstatt (im Aufbau)


Werkstattordnung

  • 1. Die Radierwerkstatt kann von allen bildenen Künstlern genutzt werden.
  • 2. Die Benutzer müssen an einer Einweisung teilgenommen haben, erst der Nachweis darüber ermöglicht die freie Benutzung (Einweisungstermine werden regelmäßig angeboten)
  • 3. Alle "berechtigten" Personen (also nach erfolgter Einweisung) werden in eine Liste aufgenommen.
  • 4. Ein Benutzerplan liegt auf, jeder Künstler muß sich dort eintragen.
  • 5. Es wird eine Benutzungsgebühr erhoben; diese Gebühr beträgt 
    pro Stunde € 2,-
    pro Tag € 12,-
    pro Woche € 60,-
    Verbrauchtes Material wird separat abgerechnet.
  • 6. Die Benutzung über mehrere Tage bedarf der schriftlichen Anmeldung.
  • Bei Nichtbenutzung ist die Benutzungsgebühr trotzdem zu entrichten.
  • 7. Es können bis zu 3 Personen gleichzeitig in der Werkstatt arbeiten
    (große und kleine Presse).
  • 8. Grundsätzlich können alle Maschinen und Werkzeuge benutzt werden.
  • 9. Vorgefundene oder verursachte Schäden werden im Benutzerplan vermerkt und im Sekretariat gemeldet.
  • 10. Arbeitsmaterial, das Eigentum der Werkstatt ist, darf nicht mit nach Hause genommen werden.
  • 11. Für die Radierwerkstatt wird eine eigene Kasse geführt, aus der die verbrauchten Materialien nachgekauft werden.
  • 12. Jeder Benutzer hinterläßt die Werkstatt in einwandfreiem und gereinigten Zustand.
  • 13. Jeder Künstler der die Werkstatt benutzt hat, stellt für die grafische Sammlung der Stadt Passau einen Abzug zur Verfügung.
Hier finden Sie die komplette Angebotsliste vom Kulturmodell Bräugasse






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