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Radierwerkstatt mit 2 Druckmaschinen für
sämtliche Tiefdrucktechniken, Walzenbreiten 40 und 80 cm |
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Lithografiewerkstatt mit
Steindruckpresse
65/100 cm |
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Neue Medien in
Zusammenarbeit mit der kommunalen Medienzentrale der Stadt
Passau
Computerwerkstatt mit Scanner, S/W-Laserdrucker
und Tintenstrahl-Farbdrucker |
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Siebdruckwerkstatt (im Aufbau) |
Werkstattordnung
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1. Die
Radierwerkstatt kann von allen bildenen Künstlern genutzt
werden.
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2. Die Benutzer müssen an einer Einweisung teilgenommen haben,
erst der Nachweis
darüber ermöglicht die freie Benutzung (Einweisungstermine
werden regelmäßig
angeboten)
- 3. Alle "berechtigten" Personen (also nach erfolgter
Einweisung) werden in eine Liste
aufgenommen.
- 4. Ein Benutzerplan liegt auf, jeder Künstler muß sich dort
eintragen.
- 5. Es wird eine Benutzungsgebühr erhoben; diese Gebühr
beträgt
pro Stunde € 2,-
pro Tag € 12,-
pro Woche € 60,-
Verbrauchtes Material wird separat abgerechnet.
- 6. Die Benutzung über mehrere Tage bedarf der schriftlichen
Anmeldung.
Bei Nichtbenutzung ist die Benutzungsgebühr trotzdem zu
entrichten.
- 7. Es können bis zu 3 Personen gleichzeitig in der Werkstatt
arbeiten
(große und kleine Presse).
- 8. Grundsätzlich können alle Maschinen und Werkzeuge benutzt
werden.
- 9. Vorgefundene oder verursachte Schäden werden im Benutzerplan
vermerkt und
im Sekretariat gemeldet.
- 10. Arbeitsmaterial, das Eigentum der Werkstatt ist, darf nicht
mit nach Hause genommen
werden.
- 11. Für die Radierwerkstatt wird eine eigene Kasse geführt,
aus der die verbrauchten
Materialien nachgekauft werden.
- 12. Jeder Benutzer hinterläßt die Werkstatt in einwandfreiem
und gereinigten Zustand.
- 13. Jeder Künstler der die Werkstatt benutzt hat, stellt für
die grafische Sammlung
der Stadt Passau einen Abzug zur Verfügung.
Hier finden Sie die komplette Angebotsliste vom Kulturmodell Bräugasse
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